In den einschlägigen Zeitarbeits-Tarifverträgen erhöhte sich mit den Jahreswechsel der Urlaubsanspruch. Dabei erhöhte sich der Grundanspruch um einen Tag auf nunmehr 25 Arbeitstage. Im zweiten und dritten Beschäftigungsjahr erhöht sich der Anspruch auf 27 Arbeitstage (bisher 25 bzw. 26 Tage) und ab dem vierten Beschäftigungsjahr besteht nun Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub.
Leiharbeitnehmer im zweiten Beschäftigungsjahr können sich zudem über ein gegenüber dem bisherigen Stand erhöhtes Urlaubs- und Weihnachtsgeld freuen.